Wahl- und Wunschleistungen

Ihr Wunsch kann unser Auftrag sein

Die gesetzlichen Krankenkassen und z.T. auch Privatkrankenkassen sind per Gesetz zur Kostenübernahme eines bestimmten Leistungsspektrums verpflichtet. Es gibt jedoch Untersuchungen und Behandlungen, die nicht übernommen werden, die aber im Rahmen Ihrer Gesundheitsvorsorge sinnvoll sein können bzw. eine Ergänzung oder auch eine Alternative zu gängigen Krankenkassenleistungen darstellen können.

Wir bieten Ihnen:

  • Erweiterten Check up:

Auf Wunsch können Sie den von den gesetzlichen Krankenkassen alle drei Jahre übernommenen Check up in kürzeren Zeitabständen und/oder durch ergänzende zusätzliche apparative Diagnostik z.B. in Form von Lungenfunktionstest, EKG und Belastungs-EGK, Ultraschall des Bauchraumes und/oder der Schilddrüse sowie umfangreichere Labordiagnostik durchführen lassen.

Immer wieder sind Patienten oder Angehörige beunruhigt, dass sich Gedächtnisstörungen entwickeln könnten und die Selbstbestimmtheit im Alltag gefährdet sei. Wir reflektieren mit Ihnen Ihre aktuelle Lebenssituation und führen standardisierte Tests hinsichtlich Ihrer Alltagsbewältigung und Gedächtnisleistung durch. An die Stelle unspezifischer Befürchtungen treten objektive Befunde, sodass entschieden werden kann, ob weiterführende neurologische wie radiologische Diagnostik überhaupt notwendig ist oder eben nicht.

  • Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht:

Mit einer Patientenverfügung können Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selber entscheiden können. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt jemand eine andere Person in einer Notfallsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen (Wikipedia). Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn es in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht verfassen. Auch jederzeit formlos widerrufen. Treffen die Festlegungen der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- bzw. Behandlungssituation des Patienten zu, sind sowohl Ärzte als auch Betreuer/oder Bevollmächtigte daran gebunden.

Wir beraten Sie gerne fachkundig, weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass dies rein medizinisch, nicht juristisch erfolgt.

  • Ozontherapie

Wir wenden die hyperbare Ozon-Therapie seit langem erfolgreich bei Patienten mit Durchblutungsstörungen ( Schwindel, Tinnitus, Hörsturz, periphere arterielle Verschlusserkrankung ) bei Schmerzpatienten ( M igräne, Claudicatio intermittens ) oder auch zur Revitalisierung ( Chronisches Erschöpfungssyndrom/CFS; verlangsamte körperliche Erholung nach schwerer Erkrankung oder Operation, Schlafstörungen, chronischen Entzündungen ) an.

Gerne informieren wir sie über die physiologischen und biochemischen Grundlagen der Therapie und ob die Methode für sie sinnvoll anzuwenden wäre.

  • Raucherentwöhnung:

Mit dem Rauchen aufzuhören ist ganz einfach! Ich habe es schon hundertmal geschafft… (Mark Twain, 1835-1919)

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Entschluss, Nichtraucher zu werden. Wir helfen Ihnen, Ihr Suchtverhalten zu analysieren und die für Sie am besten geeignete Methode zur Raucherentwöhnung herauszufinden.